Allgemeine Geschäftsbedingungen von geophon / Morgenroth + Morgenroth GmbH
Stand 17.07.2001
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen geophon / Morgenroth + Morgenroth GmbH (im folgenden: geophon)
und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, geophon hat diesen im Einzelfall
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Verkauf von Waren über das Internet erfolgt nur in haushaltsüblichen
Mengen. Die Darstellung des Sortiments von geophon auf über das Internet abrufbaren
Rechnern stellt kein Angebot iSd §§ 145 ff BGB dar.
(2) Indem der Kunde eine Bestellung per e-mail an geophon absendet, gibt er
ein Angebot iSd § 145 BGB ab.
(3) Der Vertrag mit geophon kommt zustande, wenn geophon dieses Angebot annimmt.
Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung.
Die Erklärung der Annahme durch geophon gegenüber dem Kunden ist nicht erforderlich; der
Kunde verzichtet insoweit auf diese iSv § 151 S. 1 BGB. Kann geophon das Angebot des Kunden nicht
annehmen, wird dies dem Kunden in elektronischer Form mitgeteilt.
(4) Bei größeren Bestellungen behält sich geophon vor, eine entsprechende Anzahlung
zu verlangen. Die Bestellung wird nach Eingang der Anzahlung bearbeitet.
§ 3 Lieferung
(1) geophon wird die bestellte Ware an die vom Kunden in der Bestellung angegebene
Adresse umgehend ausliefern. geophon ist zu Teillieferungen berechtigt.
(2) Dies erfolgt zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten.
Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen auf den Kunden über, sobald die
Ware von geophon an den beauftragten Logistikpartner übergeben wird.
(3) Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sollte
geophon dem Kunden nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt haben.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche
verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von geophon.
§ 5 Fälligkeit und Bezahlung
(1) geophon akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils
angezeigten Zahlungsarten.
(2) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss ohne Abzüge fällig.
(3) Kommt der Kunde in Verzug, ist geophon berechtigt, Verzugszinsen iHv 7 % über
dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht von geophon, einen höheren
Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon ebenso unberührt wie das Recht des Kunden,
einen niedrigeren Schaden geltend zu machen.
(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, sofern und soweit seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von geophon anerkannt sind.
§ 6 Widerruf
(1) Bei Beschädigung oder Fehllieferung ist der Kunde berechtigt, seine auf den
Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung binnen 30 Tagen nach Erhalt der Ware
zu widerrufen, indem er die Ware mit der Originalrechnung an geophon zurücksendet.
Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Der
Kunde trägt die Beweislast für die Absendung und den Zugang der
zurückzusendenden Waren.
(2) Die Kosten der Rücksendung von Waren bis zu einem Wert von Euro 40,- trägt
der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware oder Dienstleistung entspricht nicht
der bestellten.
(3) Im Fall des Widerrufs zahlt geophon einen ggf. bereits entrichteten Kaufpreis an den
Kunden zurück. Von geophon ggfs. bezahlte Rücksendungskosten gem. Abs. 2 HS 1
werden abgezogen. Bei Zahlungen ins Ausland werden zudem die Überweisungsgebühren
abgezogen.
(4) Bei wesentlichen Verschlechterungen oder einem Verlust der Ware hat der Kunde im
Fall seines Widerrufs geophon die entsprechende Wertminderung zu ersetzen. Sofern der
Kunde den Kaufpreis bereits entrichtet hat, ist geophon berechtigt, die Wertminderung
vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall kann die Wertminderung dem
entrichteten Kaufpreis entsprechen.
§ 7 Gewährleistung
(1) geophon wird für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind,
während einer Gewährleistungsfrist von sechs Monaten gemäß folgenden
Regeln einstehen.
(2) Der Kunde wird evtl. auftretende Mängel geophon unverzüglich schriftlich
mitteilen. Liegt ein von geophon zu vertretender Mangel vor, wird geophon diesen nach
eigener Wahl durch Beseitigung oder durch Ersatzlieferung beseitigen.
(3) Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist geophon hierzu
nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über unangemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die geophon zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt,
den Vertrag rückgängig zu machen oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
§ 8 Weiterverkauf und Verleih
Der gewerbliche Weiterverkauf und der gewerbliche Verleih von geophon Audioguides bedürfen
in jedem Fall der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung von geophon.
§ 9 Datenschutz
(1) Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten
geophon verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die in
unserem Shop einkaufen und die persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. Grundlage
hierzu sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wie Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
und Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG). Die von Ihnen erhaltenen Daten
werden gespeichert. Sie können jedoch jederzeit Ihre Daten löschen lassen;
teilen Sie uns dies bitte per e-Mail unter info@geophon mit.
(2) Verwendung der personenbezogenen Daten
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich dazu, um den mit Ihnen abgeschlossenen
Vertrag erfüllen zu können.
(3) Weitergabe von Informationen
geophon gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter.
§ 10 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik
Deutschland mit Ausnahme des UN-Abkommens über den internationalen Kauf beweglicher
Sachen. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.
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